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Husqvarna Garantierichtlinien

Husqvarna Forst und Garten gewährleistet das einwandfreie Funktionieren aller Produkte der Marke Husqvarna und verpflichtet sich, während des Garantiezeitraums alle aufgrund falscher Installation bzw. fehlerhafter Teile entstandenen werkseitigen Mängel kostenfrei in einer durch Husqvarna autorisierten Werkstatt zu beseitigen. Das Husqvarna Produkt kann bei jedem autorisierten Händler innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz zur Prüfung eines Garantieanspruchs und einer etwaigen Garantiereparatur abgegeben werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden den Kauf des Produktes von einem autorisierten Husqvarna Vertriebskanal innerhalb der EU oder der Schweiz nachzuweisen. Dieser Kaufnachweis in Verbindung mit einer ausgefüllten Garantiekarte, Quittung oder Rechnung eines autorisierten Händlers sollte mindestens Kaufdatum, Artikelnummer und Seriennummer (sofern vorhanden) sowie Name und Adresse des autorisierten Händlers enthalten. Dieser Kaufnachweis in Form der Garantieurkunde oder des Kaufbelegs dient dem autorisierten Händler als Nachweis, um festzustellen, ob die Garantiereklamation in den, für das Produkt zugesagten, Garantiezeitraum fällt. Diese Informationen können auch online zur Verfügung stehen, wenn das Produkt in der Husqvarna Produktregistrierungsdatenbank registriert wurde. Nichtsdestotrotz muss auch für registrierte Produkte ein Kaufnachweis vorhanden sein. Das Gerät wurde - wo anwendbar - vor der Übergabe durch den Verkäufer montiert und getestet, eine Unterweisung zur korrekten Bedienung und Wartung ist erfolgt. Hierüber liegt als Nachweis ein entsprechend ausgefülltes Formular vor. Der Kunde hat die Bedingungen in Bezug auf Wartung, Verwendung, Lagerung und allgemeine Richtlinien, wie in der mit dem Produkt gelieferten Bedienungsanleitung und den jeweils gültigen Husqvarna Garantierichtlinien erklärt, einzuhalten. Dies umfasst das gesamte Produkt einschließlich der allgemeinen Wartungsteile oder einzelne Komponenten des Produkts. Voraussetzung für den Garantieanspruch ist die Durchführung der vorgeschriebenen Wartungen beim autorisierten Händler und die Verwendung von Husqvarna Originalteilen.

Garantiezeitraum

Privatkunde

Geräte und Zubehör (ausgenommen Starterbatterien) – 24 Monate ab Kaufdatum

Husqvarna Original Ersatzteile – 6 Monate ab Kaufdatum

Wartungs- und Verschleißteile sind von der Ersatzteilgarantie ausgeschlossen.

Die vollständigen Garantiebedingungen zum Download finden sie hier.

Für einige Geräte kann Ihnen Ihr Fachhändler ein Husqvarna Care™ Produkt anbieten. Informationen dazu finden Sie hier. Für die Buchung des Vertrages wenden Sie sich bitte an Ihren Husqvarna Fachhändler.

Gewerbliche Nutzung

Geräte und Zubehör – 12 Monate ab Kaufdatum

Husqvarna Original Ersatzteile – 6 Monate ab Kaufdatum

Wartungs- und Verschleißteile sind von der Ersatzteilgarantie ausgeschlossen.

Die vollständigen Garantiebedingungen zum Download finden sie hier.

Für einige Geräte kann Ihnen Ihr Fachhändler ein Husqvarna Care™ Produkt anbieten. Informationen dazu finden Sie hier. Für die Buchung des Vertrages wenden Sie sich bitte an Ihren Husqvarna Fachhändler.